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01. August 2026 · Alkan Gündüz

KI-Inhalte kennzeichnen: Die neuen EU-Icons und wann du sie brauchst

Die EU hat offizielle Icons zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte veröffentlicht – ein Basis-Icon, „AI Generated" und „AI Modified". Wir erklären, welches Icon wann passt, was überhaupt gekennzeichnet werden muss und was nicht.

BooWeb Grafik zu den neuen EU-Icons für KI-Kennzeichnung ab 2026 mit den drei offiziellen Labels Basis-Icon „AI", „AI Generated" für vollständig KI-generierte Inhalte und „AI Modified" für teilweise KI-veränderte Inhalte nach Artikel 50 EU AI Act.

Seit unserem Beitrag zum EU AI Act bekommen wir eine Frage immer wieder: „Muss ich jetzt jedes KI-Bild kennzeichnen?"

Kurze Antwort: Nein. Die meisten nicht.

Die lange Antwort lohnt sich trotzdem, denn die EU hat inzwischen drei offizielle Icons veröffentlicht, mit denen sich KI-Inhalte kennzeichnen lassen. Kostenlos, ohne Lizenz, ohne Namensnennung. Du kannst sie direkt herunterladen: als SVG oder als PNG, jeweils in Schwarz, Weiß und zwei halbtransparenten Varianten.

Bevor du jetzt anfängst, Icons auf alle Bilder zu kleben: Die Pflicht aus Artikel 50 Absatz 4 greift nur in zwei Fällen. Erstens bei Deepfakes, also KI-Bildern, -Videos oder -Audio, die echt wirken, es aber nicht sind. Zweitens bei KI-Texten zu Themen von öffentlichem Interesse, die ohne menschliche Prüfung veröffentlicht werden. Alles andere bleibt kennzeichnungsfrei.

Die drei Icons und wann welches passt

„AI Generated": komplett von KI erzeugt

Offizielles EU-Icon „AI Generated": schwarzes Label zur Kennzeichnung von Bildern, Videos, Audio oder Texten, die vollständig von künstlicher Intelligenz erzeugt wurden, ohne menschliche Bearbeitung oder redaktionelle Kontrolle.

Dieses Icon gehört auf Inhalte, die vollständig aus der KI kommen. Der Prompt zählt dabei nicht als menschlicher Beitrag. Wer ein fotorealistisches Bild generiert und unbearbeitet veröffentlicht, ist hier.

Ein Fall aus unserem Alltag: Ein Gastronom lässt sich von einer Bild-KI ein appetitliches Foto seines Wochengerichts erstellen, weil das echte Handyfoto nichts hergibt. Das Bild sieht aus wie ein echtes Foto, zeigt aber ein Gericht, das so nie auf einem Teller lag. Genau dafür ist „AI Generated" gedacht. Bei einer erkennbar gezeichneten Illustration daneben wäre es unnötig.

„AI Modified": echtes Material, mit KI verändert

Offizielles EU-Icon „AI Modified": schwarzes Label zur Kennzeichnung von echtem, von Menschen erstelltem Material, das nachträglich mit künstlicher Intelligenz verändert wurde, zum Beispiel ein per KI möbliertes Wohnungsfoto.

Der für kleine Unternehmen wichtigste Fall, weil er so alltäglich geworden ist. Die EU nennt selbst ein Beispiel, das viele betrifft: ein echtes Foto einer leeren Wohnung, die per KI virtuell möbliert wurde.

Das trifft Ferienwohnungsvermieter, Immobilienmakler und Hotels direkt. Auch die Werkstatt, die aus dem verregneten Hofbild per KI strahlenden Sonnenschein macht, verändert echtes Material so, dass es echt wirkt, aber nicht mehr die Realität zeigt. Retusche gab es schon immer, klar. Der Unterschied: Sobald das Ergebnis den Betrachter über reale Orte oder Objekte täuschen kann, will die EU einen Hinweis sehen.

Das Basis-Icon „AI": der flexible Baustein

Offizielles EU-Icon „AI": schwarzes Label zur Kennzeichnung von Inhalten, an deren Erstellung künstliche Intelligenz beteiligt war, kombinierbar mit eigenem Hinweistext nach Artikel 50 EU AI Act.

Das schlichte „AI"-Zeichen kombinierst du mit eigenem Text, etwa „Stimme generiert mit" plus Icon bei einem Video mit KI-Sprecher. Interessant fanden wir ein Detail aus den Nutzertests der EU: Das Icon funktioniert in allen Messwerten besser, sobald ein kurzer Klartext dabeisteht. Ein Symbol allein versteht noch kaum jemand, das Bio-Siegel brauchte auch Jahre.

Was du dir sparen kannst

Hier steckt für die meisten die eigentliche Erleichterung:

  • Geprüfte Texte: Liest du deine KI-Textentwürfe, korrigierst sie und stehst mit deinem Namen dafür gerade, entfällt die Kennzeichnungspflicht komplett. So machen wir es in diesem Blog. Der Hinweis am Ende unserer Beiträge ist freiwillig, wir finden ihn schlicht ehrlich.

  • Offensichtlich Künstliches: Comic-Illustrationen, stilisierte Grafiken, Logos. Niemand hält unseren Boo-Geist für ein Foto.

  • Kunst und Satire brauchen nur einen dezenten Hinweis, der das Werk nicht stört.

Ein Punkt wird gern übersehen und betrifft ausgerechnet Praxen: Gesundheitsthemen sind Themen von öffentlichem Interesse. Eine Arztpraxis, die ihre Ratgebertexte ungeprüft von ChatGPT in den Blog schiebt, rutscht in die Kennzeichnungspflicht. Die Lösung kostet wenig: Texte vor der Veröffentlichung fachlich prüfen und Verantwortung übernehmen. Das sollte bei medizinischen Inhalten ohnehin selbstverständlich sein.

Icons drauf und fertig? Leider nicht ganz

Die Icons sind freiwillig. Du darfst auch eigene, klar verständliche Hinweise verwenden, so wie unser Boo-Chat sein KI-Badge trägt statt eines EU-Symbols. Umgekehrt gilt: Ein Icon aufs Bild zu setzen macht dich nicht automatisch regelkonform. Es kommt darauf an, wie.

Die Kurzfassung der Platzierungsregeln: Der Hinweis muss beim ersten Kontakt sichtbar sein, nicht erst nach einem Klick. Er gehört möglichst direkt ins Bild oder Video eingebettet, damit er beim Teilen und Herunterladen erhalten bleibt. Eine Bildunterschrift unter dem Foto reicht deshalb oft nicht, denn die wandert beim Teilen nicht mit.

Aus unserer Webdesign-Praxis kommen noch zwei Punkte dazu, die auf der EU-Seite nur am Rand stehen: Screenreader-Nutzer sehen kein Icon. Der Alt-Text des Bildes sollte die KI-Herkunft deshalb mit erwähnen. Und wer Bilder fürs Web komprimiert, sollte prüfen, ob das eingebettete Icon danach noch lesbar ist. Ein halbtransparentes Icon auf unruhigem Hintergrund verschwindet nach der WebP-Komprimierung schneller, als man denkt.

Unser Rat

Wenn du unsicher bist, mach es in dieser Reihenfolge: Erst aussortieren, was gar nicht betroffen ist. Das erledigt bei den meisten kleinen Websites schon fast alles. Dann die kritischen Kandidaten anschauen, vor allem fotorealistische Bilder von Räumen, Produkten und Personen. Und für die verbliebenen Fälle die EU-Icons nehmen statt einer Eigenkreation. Sie kosten nichts, und je mehr Websites dieselben Symbole zeigen, desto eher erkennen Besucher sie wieder.

Bei Kunden-Websites bauen wir die Kennzeichnung inzwischen von Anfang an ein: Icon im Bild, Hinweis im Alt-Text, KI-Badge im Chat, falls einer dazugehört. Einmal sauber angelegt, denkt später niemand mehr darüber nach.

Ob ein Grenzfall wirklich kennzeichnungspflichtig ist, kann dir am Ende nur eine Anwältin oder ein Anwalt verbindlich sagen. Wir sorgen dafür, dass die technische Seite steht.

Unsicher, welche deiner Bilder betroffen sind? Schick uns eine unverbindliche Anfrage, wir gehen deine Website zusammen durch. Meist ist die Liste kürzer als befürchtet.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Er ersetzt keine Rechtsberatung.

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